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Stellungnahme des KRG Ministerrat über Iraks Entwurf der föderalen Budget Rechnung 2018

Stellungnahme des KRG Ministerrat über Iraks Entwurf der föderalen Budget Rechnung 2018

Der irakische Premierminister Haider Al-Abadi hat betont, dass die Menschen der Region Kurdistan Bürger erster Klasse seien und er es nicht erlauben wird, dass diese bedroht werden. Darüber hinaus fügte er hinzu, dass er die Gehälter der Beamten der Region überweisen werde.

Der Ministerrat der Regionalregierung Kurdistan Irak begrüßt diese Initiative die Gehälter der Beamten der Regionalregierung Kurdistan bei welchen es sich um 1,249,481 Menschen und Gehälter in der Höhe von 897,500,000,000.00 Milliarden irakischen Dinar handelt. Diese Zahlen basieren auf der biometrischen Registrierung von allen Beamten und Pensionisten der Region Kurdistan Irak. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung in genauen Zahlen:

 

– 108 Milliarden irakische Dinar für Pensionisten.

– 38.5 Milliarden irakische Dinar für die Gehälter von 96,053 Märtyrer Familien und Opfern der Anfal Kampagne.

– 30 Milliarden irakische Dinar für die Gehälter von 159,000 behinderten Personen als Teil eines Wohlfahrtprogrammes.

– 455 Milliarden irakische Dinar für die Gehälter von 483,307 Beamten, inklusive der Polizei.

– 266 Milliarden irakische Dinar für die Gehälter von 266,465 Peschmerga Truppen und Sicherheitskräften.

 

Der KRG Ministerrat bittet den Ministerrat der irakischen Regierung den Entwurf für das irakische Budget 2018, welches vom irakischen Finanzministerium vorbereitet wurde, solange nicht zu genehmigen, solange die Region Kurdistan nicht an der Vergabe beteiligt war und aufgrund der nachfolgenden Gründe:

 

  1. Das erste Mal seit 2003, wurde der verfassungsmäßige Terminus „Region Kurdistan-Irak“ entfernt und stattdessen der Ausdruck „Bezirke Region Kurdistan“ verwendet. Das ist ein klarer Bruch von Absatz 1 des Artikels 117 und Absatz 1 von Artikel 121 der irakischen Verfassung welche die Region Kurdistan und seine Behörden als föderale Region ansieht welche das Recht hat judikative, exekutive und legislative Macht auszuüben. Die irakische Verfassung sieht die Region Kurdistan als Einheit und nicht als Bezirke oder Provinzen.
  2. Den Anteil der Region Kurdistan am Budget zu reduzieren, was erstmalig seit 2005 passiert, nämlich von 17 Prozent auf 12,6 Prozent ist ein Bruch von Absatz 3 des Artikels 121 der irakischen Verfassung, welcher besagt: „Regionen und Bezirke steht ein gerechter Anteil der nationalen Reserven zu, damit sie ihre Verantwortung entsprechend Ressourcen, Notwendigkeiten prozentuell zur Bevölkerung erfüllen können.“ Nichtsdestotrotz, da im Irak niemals eine offizielle Volkszählung stattgefunden hat, haben Erbil und Bagdad sich dazu geeinigt, dass die Bevölkerung der Region Kurdistan etwa 17 Prozent der Gesamtbevölkerung des Iraks entspricht. Auf dieser Basis wurden die föderalen Einnahmen des irakischen Finanzjahres auf die Region Kurdistan aufgeteilt. An dieser Stelle muss allerdings betont werden, dass die Region Kurdistan niemals die vollen 17 Prozent des Budgets aufgrund eines Anstieges der irakischen Staatsausgaben erhalten hat. Die KRG war allerdings niemals an der Umverteilung sowie an den Ausgaben des irakischen Budgets beteiligt. Daher hat die Reduktion des Budgets der Region Kurdistan keine verfassungsrechtliche Basis und wurde außerhalb der Erbil-Bagdad Vereinbarung getroffen.
  3. Direkte Befugnisse in den Bezirken der Region Kurdistan in der föderalen Budget Rechnung auszuüben und Kurdistan als Provinzen und nicht als Region anzuerkennen, ist ein Widerspruch zu Absatz 1 des Artikels 117 und Absatz 1 des Artikels 121 der irakischen Verfassung. Die Region Kurdistan nicht als eine einheitliche Region anzuerkennen ist demnach ein Verfassungsbruch.
  4. Absatz 4 von Artikel 126 der irakischen Verfassung verbietet den föderalen Behörden die Macht der Region Kurdistan einzuschränken. Die Verfassung verbietet darüber hinaus jegliche Anpassungen und Veränderungen der Verfassung welche in einer Reduktion des Verantwortungsbereichs der Region Kurdistan resultieren würde.
  5. Zusätzlich, zu den wiederholten Fehlern und Problemen des Entwurfs des Budgets wie denen der vergangenen Jahre wurden auch die beschriebenen verfassungswidrigen Punkte zum Budgetentwurf 2018 hinzugefügt.

 

Unter Berücksichtigung der Artikel der Verfassung und auf Basis der Äußerungen von Premierminister Haider Al-Abadi den Menschen der Region Kurdistan nicht zu schaden, bitten wir den Ministerrat der Zentralregierung im Irak mit dem Ministerrat der Region Kurdistan zu kommunizieren und zu verhandeln um das föderale Budget innerhalb des Rahmens der irakischen Verfassung neu zu entwerfen und eine gerechte Aufteilung des Budgets für die Region Kurdistan zu vereinbaren.

Der Ministerrat der Region Kurdistan

1. November 2017