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KRG Stellungnahme zur Interpretation des irakischen föderalen Obersten Gerichtshofes von Artikel 1 der irakischen Verfassung

KRG Stellungnahme zur Interpretation des irakischen föderalen Obersten Gerichtshofes von Artikel 1 der irakischen Verfassung

Auf Antrag vom Generalsekretär des irakischen Ministerrates am 5. November 2017, erließ der föderale Oberste Gerichtshof am 6. November 2017 die Entscheidung Nr. 122, die sich auf die Interpretation des Artikel 1 der irakischen Verfassung bezieht, welcher besagt: „Die Republik Irak ist föderal, unabhängig und ein vollständig souveräner Staat, in welchem die Regierungsform die einer parlamentarischen und demokratischen Republik entspricht, und diese Verfassung der Garant für die Einheit des Iraks ist“.

Wir, die Region Kurdistan, betonten schon immer das Finden von Lösungen für Konflikte zwischen den föderalen Behörden und der Region Kurdistan durch verfassungsmäßige und rechtliche Mittel. Basierend auf unserer bekannten Position, – welche alle relevanten Initiativen, vor allem die des Großayatollahs Ali Al-Sistani, irakischer Würdenträger und befreundeter Länder der irakischen Bevölkerung hinsichtlich der Streitbeilegung auf Basis der Verfassung, unterstützt – , respektieren wir die Interpretation des föderalen Obersten Gerichtshofes in Bezug auf Artikel 1 der irakischen Verfassung.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Entscheidung die Basis für den Beginn eines inklusiven nationalen Dialogs zwischen Erbil und Bagdad werden muss, um alle Streitigkeiten durch die Implementierung aller Artikel der Verfassung zu lösen und dadurch alle Rechte, Autoritäten und Statuten der Verfassung garantiert werden sollen, da dies der einzige Weg ist, um die Einheit des Iraks zu sichern, gemäß Artikel 1 der Verfassung.

Regionalregierung Kurdistan-Irak

14. November 2017